Bisher können Richter und Staatsanwälte bei der Einstellung von Strafverfahren gegen Auflage frei entscheiden, welcher gemeinnützigen Organisationen die Geldzahlung zugute kommen soll. Dabei kann es allerdings zu Interessenkonflikten kommen: Wenn die Gelder zum Beispiel in einen Verein fließen sollen, in dessen Vorstand der Richter selbst sitzt. Die PIRATEN wollen zur Vorbeugung die Verteilung von Geldauflagen[…] » weiterlesen