Zu der Entscheidung des Hamburger Oberverwaltungsgerichts, die das dortige Gesetz zu verdachtslosen Personenkontrollen in „Gefahrengebieten“ als verfassungswidrig bewertet, erklärt der Landtagsabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer: „Jedermannkontrollen sind unnütz, stigmatisierend und leisten Diskriminierung Vorschub. Sie sind Vorzeigebeispiel einer Sicherheitsideologie, die auf Abschreckung durch einen allwissenden und allgegenwärtigen Staat setzt und damit Überwachung zum Selbstzweck erhebt.[…] » weiterlesen
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OVG
Handelt die Re(A)gierung Albig erst, wenn die Medien sie mit der Nase drauf stoßen?
Zur Prüfung von Disziplinarverfahren gegen Gerichtspräsidenten wegen der Planung einer öffentlichen Solidaritätsadresse zugunsten der Justizministerin erklärt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piraten): „Eine öffentliche Solidarisierung von Gerichtspräsidenten mit einer Ministerin ist falsch. Aufgabe der Gerichte ist es unter anderem, zu kontrollieren, ob sich die Politik an Recht und Gesetz hält; dazu müssen sie über den[…] » weiterlesen
Das Urteil ändert nichts am politischen Willen
Zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Ausweisung der Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein erklärt Angelika Beer, energiepolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Landtag: „Das OVG-Urteil ändert zunächst einmal nichts am politischen Willen, erneuerbare Energien und insbesondere Windenergie weiter zu fördern. Die Energiewende bleibt auch weiterhin das Ziel. Sie ist die konsequente Antwort auf den[…] » weiterlesen
Facebook vs. ULD – Die Trennung zwischen Inhalt und Datenschutz ist nicht nachvollziehbar
Uli König, datenschutzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion Schleswig-Holstein, betrachtet das Urteil des OVG Schleswig in Sachen ULD und Facebook: „Für die Inhalte sind die Betreiber verantwortlich, für den Datenschutz nicht. Das ist die Kernaussage des Urteils des OVG Schleswig in Sachen Facebook vs. ULD (Az.: 4 LB 20/13). Dies kann man so sehen, ist aber nur[…] » weiterlesen
Angelika Beer: Zwischenlagergesetz wurde zwischengelagert – Was nun, Herr Habeck?
Gestern das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel doch nicht als Zwischenlager für Atommüll genutzt werden kann. Das Gericht gab damit der Klage eines Anwohners statt und hat die geltende Genehmigung zur Einlagerung von Brennstäben aufgehoben. Nach Ansicht der Richter hat das Bundesamt für Strahlenschutz 2003 versäumt, die Folgen eines Absturzes des A380[…] » weiterlesen