Zu dem Rechtsgutachten des Deutschen Gewerkschaftsbunds, wonach der fehlende Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) internationale Verpflichtungen und Standards missachtet,[1] erklärt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei):
„In Schleswig-Holstein häufen sich die Fälle, in denen öffentlich Bediensteten der selbstlose Einsatz gegen Missstände zum Verhängnis wird: Die BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst ist bis heute nicht rehabilitiert, der Hinweisgeber auf Hygienemängel im Schlachthof Bad Bramstedt ist dauerhaft erkrankt und auch einer Mitarbeiterin des Anti-Korruptionsbeauftragten, die ein Strafverfahren gegen ihren Vorgesetzten wegen Korruptionsverdachts angestoßen hat, wurde kein neuer Arbeitsplatz angeboten.[2]
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Albig steht deswegen in einer besonderen Verantwortung, für einen besseren Schutz von Hinweisgebern aus seinem Verantwortungsbereich zu sorgen:
1. Die unseren Whistleblowern entstandenen Schäden und Nachteile müssen endlich wieder gutgemacht werden, ohne sich hinter Paragrafen zu verschanzen.
2. Wir brauchen eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur eindeutigen bundesweiten Legalisierung und Förderung der Anzeige von Straftaten, von denen öffentlich Bedienstete erfahren.
3. Schleswig-Holstein muss ein Internetportal zur anonymen Meldung von Straftaten einrichten, dass eine anonyme Kommunikation mit Hinweisgebern ermöglicht – ohne Angst vor Nachteilen.
Die PIRATEN sichern dem Ministerpräsidenten hierbei ihre Unterstützung zu.“
Hintergrund: Ein von den Piraten beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes empfiehlt eine Bundesratsinitiative, um Whistleblower im öffentlichen Dienst zuverlässig zu schützen.[3] Zum aktuellen Fall des Whistleblowings beim Anti-Korruptionsbeauftragten hat Breyer eine Reihe von Fragen an die Landesregierung eingereicht.[4]
[1] Rechtsgutachten des Deutschen Gewerkschaftsbunds
[2] Drucksache 18-3525,Seite 30
[3] Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
[4] Fragen an die Landesregierung
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