Zum Tagesordnungspunkt ‚Verfassungsschutz‘ in der Sitzung des Finanzausschusses vom 5. März 2015 erklärt Torge Schmidt zum Haushalt des Verfassungsschutzes:
„Dass ein Geheimdienst per se nicht der Hort größtmöglicher Transparenz und Offenheit ist, liegt in der Natur der Sache. Aber auch der Verfassungsschutz muss sich den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats unterordnen. Dazu gehört auch, dass das Innenministerium den Stellenplan des Verfassungsschutzes veröffentlicht und dadurch die demokratische Kontrolle gewährleistet. Dem verweigert sich aber in schlechtester sozialdemokratischer Tradition auch Innenminister Studt.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag als Haushaltsgesetzgeber und die Öffentlichkeit müssen voll und ganz einsehen können, wofür der Verfassungsschutz seine Finanzmittel verwendet. Ohne dies kann es keine wirkliche Debatte darüber geben, wie gut oder schlecht der Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein – nicht nur personell – aufgestellt ist. Darauf haben wir als Abgeordnete, darauf haben die Steuerzahler ein Recht!
Wir PIRATEN haben bereits im letzten Jahr mehr Transparenz beim Haushalt des Verfassungsschutzes gefordert. Heute konnten wir feststellen, dass die Hälfte aller Bundesländer auch die Stellenpläne des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Albig hat sich aber wiederum geweigert, den Stellenplan des Verfassungsschutzes im Haushalt zu veröffentlichen. Dieser Zustand ist inakzeptabel. Maximale Intransparenz schafft kein Vertrauen.“
2 Kommentare
Deutschland ein durch und durch totalitäres Land– und die gute alte DDR im Vergleich dazu eine Art Feierabenddiktatur u.ä. meint man im Internet und ich langsam auch. Die Herzlosigkeit staatlicher Organe hatte zum Untergang der DDR geführt. Staatsorgane schalten sich auch ohne Einheitspartei gleich, wenn es um die Schädigung einzelner Bürger geht. Obrigkeitsstaatliche Strukturen wurden beibehalten- http://www.gewaltenteilung.de/idee. Unser ‚Experte‘ Prof. Dr. Ridder mit seiner Idee von der edlen menschlichen Natur (http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip) hatte nicht recht. Hobbes hatte eher recht: „Der Mensch ist dem Menschen Wolf“. Was Montesquieu, Beccaria, Locke, Marx, Lenin und unser Dr. Ridder wollten, ist nicht gelungen. Es darf weiter tyrannisiert werden.
Dass der Rechtsstaat auf dem Papier keinen Eingang in die Köpfe der Menschen findet, die ihn vertreten sollen, wird bestätigt unter http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf. Bei unserer Form der parlamentarischen Demokratie handelt es sich um nichts anderes als eine Scheineinrichtung- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse/ und https://www.youtube.com/watch?v=5OjeGD2bbN4. Schon in Schulen und Universitäten werden unsere Kinder rücksichtslos getäuscht, denn die verbreiteten Lehren zur Gewaltenteilung sind falsch, weil obrigkeitsstaatliche Strukturen beibehalten wurden (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee )
Der Bundesregierung sind Bürgerrechte egal (vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html). Auch die Petitionsausschüsse, Beamte und Richter mögen keine Bürgerrechte. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Beim Rechtsbruch bilden sich ungeachtet der theoretischen „Gewaltenteilung“ Seilschaften. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 und http://de.wikimannia.org/Rechtsbeugung.
Das Bundesverfassungsgericht: Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz, vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt dementsprechend bei nur 0,2 bis 0,3 %- vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
Es rechnet es sich immer wieder für die Regierungen als “Billigung und Belohnung”, Straftaten gegen die Menschenrechte zu begehen. Sinn und Zweck ist es, den Menschen eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. Die Menschenrechtsopfer werden finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt- vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/. Dass nach Auswertung von hunderten Rechtsfällen die Verarmung der Bürger mit Hilfe der Staatsorgane erfolgreich betrieben wird, kann man unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm bestätigt finden.
Die Leute nehmen totalitäre Staaten hin, denn es kränkt ihren eigenen Narzissmus, wenn sie sich ständig vorstellen müssen, beherrscht und ohne Einfluss zu sein (vgl. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychohygiene/macht.html). Auch hat man Angst vor der jederzeit gewalt- und terrorbereiten Obrigkeit.
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, stellt der an den Rechtsstaat glaubende Prof. Albrecht zum Überwachungsstaat fest- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18. Den Rechtsstaat des Grundgesetzes haben wir nicht, stellt auch der Richter a.D. Dr. Egon Schneider fest- http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134.
Ein Staat, der eine Staatsgewalt zur unumschränkten und unkontrollierten Machtausübung ermächtigt, bewegt sich in Richtung Diktatur. Eine Petition mit dem Ziel, Bürgergerichte einzuführen, kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. PS.: Petitionen sind allerdings in einer totalitären Gesellschaftsform erfolglos.
Sehr geehrter ‚Obrigkeitsgegener‘,
leider ist es mir – trotz mehrmaligen intensiven Lesens – nicht gelungen, den Bezug Ihres Kommentars als Gesamtes zum Artikel herzustellen. Haben Sie sich vielleicht vertan?
Beste Grüße
Mario Tants