1. Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern
Der Landtag soll sich gegen eine flächendeckende Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen im schleswig-holsteinischen Schienenpersonennahverkehr aussprechen.
2. Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Wahlrechts behinderter Menschen
Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, sind in Schleswig-Holstein bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, diesen Ausschluss zu streichen, weil er nicht gerechtfertigt ist.
3. Detektoren an Schulen untersagen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich gegen den Einsatz von Technik zur Feststellung von aktivierten Mobilfunkgeräten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aus und fordert die Landesregierung auf, dauerhaft sicherzustellen, dass solche Technik nicht zum Einsatz kommt.
4. Anonyme Spurensicherung ermöglichen
Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Vergewaltigungsopfern in Schleswig-Holstein flächendeckend die Möglichkeit einzurichten, Tatspuren in Krankenhäusern anonym sichern zu lassen. Der Zugang hierzu muss so niedrigschwellig ausgestaltet sein, dass kein Opfer von der Inanspruchnahme abgehalten wird.
5. Gesetz zur Neuregelung der zwangsweisen Unterbringung und Behandlung in Schleswig-Holstein
Es sind Änderungen angezeigt, um den Grundrechtsschutz psychisch kranker Menschen in geschlossenen Einrichtungen zu verbessern.
6. Vorbereitung der Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landesrechnungshofs
Der Landtag ersucht den Finanzausschuss, der Landesregierung einen Vorschlag für die Nachfolge des Präsidenten des Landesrechnungshofs zu unterbreiten. (…) Durch öffentliche Ausschreibungen wird zu Bewerbungen aufgefordert. (…) Öffentliche Anhörung (…).
7. Gesetz zur Sicherung des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Mitglieder des Landtags
Die Offenlegung der außerparlamentarischen Tätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten sichert das öffentliche Vertrauen in deren Unabhängigkeit. So können Bürger potenzielle Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen. Nur eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften legt Lobbyismus im Parlament wirkungsvoll offen.
8. Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein
Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert,
- die Öffentlichkeit unverzüglich über diejenigen Gebiete Schleswig-Holsteins zu informieren, für die Anträge auf Aufsuchung oder Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen gestellt worden sind oder zukünftig gestellt werden,
- Bohrungen zur Aufsuchung oder Ausbeutung von Kohlenwasserstoffvorkommen bis auf weiteres nicht zu genehmigen und nicht genehmigen zu lassen, es sei denn, die Anwendung des hydraulischen Frakturierungsverfahrens (Fracking) ist rechtsverbindlich ausgeschlossen,
- das Moratorium nach Ziff. 2 öffentlich bekanntzugeben.
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